Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur 2SINN GmbH (AGB)

Stand: 03.01.2022

1. Geltungsbereich, Form für abweichende Vereinbarungen

1.1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur 2SINN GmbH und Auftraggebern, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur 2SINN GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.3. Individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB; sie sind schriftlich zu fixieren.

2. Beauftragung und Änderungen/Ergänzung des Vertragsinhalts

2.1. Vor der Beauftragung führt die Agentur 2SINN GmbH ein Briefing mit dem Auftraggeber durch, in dem die erwünschten und realisierbaren Leistungen konkretisiert werden. Der in dem Briefing festgelegte Umfang und Inhalt der zu erbringenden Leistungen ist maßgeblich für das Angebot der Agentur 2SINN GmbH und für die Durchführung des Auftrags.

2.2. Der Auftrag kommt zustande durch Annahme des Angebots der Agentur 2SINN GmbH seitens des Auftraggebers. Bis dahin sind Angebote der Agentur 2SINN GmbH freibleibend und unverbindlich.

2.3. Etwaige Änderungen und/oder Ergänzungen der beauftragten Leistungen sind zwischen dem Auftraggeber und der Agentur 2SINN GmbH einvernehmlich abzustimmen. Änderungen der Leistungsinhalte einzelner beauftragter Leistungen sind nur soweit möglich, als dies der Agentur 2SINN GmbH im Einzelfall zumutbar ist. Kommt es aufgrund einer von dem Auftraggeber veranlassten Änderung und/oder Ergänzung zu einem Anstieg des Aufwandes oder von Kosten, ist die Vergütung einvernehmlich angemessen anzupassen. Gleiches gilt für eine etwaig erforderlich werdende Änderung von Lieferterminen.

3. Liefertermine, Lieferverzögerungen höhere Gewalt

3.1. Sofern die Agentur 2SINN GmbH etwaig für die Erbringung der beauftragten Leistung vereinbarte Liefertermine aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen nicht einhalten kann, wird sie den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen voraussichtlichen neuen Termin mitteilen. Ist die Leistung auch zu dem neuen Termin nicht verfügbar, ist die Agentur 2SINN GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer der Agentur 2SINN GmbH, wenn sie ein kongruentes Deckungsgeschäft abge-schlossen hat und weder sie noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder die Agentur 2SINN GmbH im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

3.2. Die Agentur 2SINN GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Streik, rechtmäßige Aussperrung, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer, Pandemien, Epidemien) verursacht wurden und nicht von der Agentur 2SINN GmbH zu vertreten sind. Soweit dem Auftraggeber im Einzelfall infolge der Verzögerung die Abnahme, der von der Agentur 2SINN GmbH zu erbringenden Leistung nicht mehr zuzumuten ist, kann er vom Vertrag zurücktreten, indem er dies der Agentur 2SINN GmbH gegenüber unverzüglich ausdrücklich erklärt. Bis zum Zeitpunkt des eingetretenen Leistungshindernisses bereits erbrachte Teilleistungen sind der Agentur 2SINN GmbH zu vergüten.

4. Vergütung, Vorschüsse/ Teilvergütung und Kosten für Fremdleistungen

4.1. Die Angebotspreise der Agentur 2SINN GmbH sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils zum Zahlungstermin gesetzlich geltender Höhe ohne Skonto. Die Vergütung ist spätestens bei Lieferung fällig. Wird die Leistung in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig.

4.2. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so ist die Agentur 2SINN GmbH berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem bereits erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen.

4.3.Sofern sich nach Auftragserteilung die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers so wesentlich verschlechtern, so dass zu erwarten ist, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen langfristig nicht mehr nachkommen kann, ist die Agentur 2SINN GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften die Leistung zu verweigern und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB) oder die weitere Leistungserbringung von der Zahlung von Vorschüssen abhängig zu machen.

4.4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen mindernden Einfluss auf die Vergütung.

4.5. Die Agentur 2SINN GmbH ist berechtigt, nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

5. Mitwirkungs- und Prüfungspflichten des Auftraggebers

5.1. Die Agentur 2SINN GmbH ist für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung des Auftrags auf die Mitwirkung des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter angewiesen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine notwendige Mitwirkung auf seine Kosten und zeitnah zu erbringen. Die Agentur 2SINN GmbH wird - sobald dies für sie ersichtlich ist - dem Auftraggeber etwaige nicht rechtzeitige, fehlerhafte oder unvollständige Mitwirkung unverzüglich anzeigen. Mehrkosten, die aus der Verzögerung oder Verletzung der Mitwirkungspflicht entstehen, sind von dem Auftraggeber zu tragen.

5.2. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungsverpflichtung nicht nach, ist die Agentur 2SINN GmbH berechtigt, eine Verlängerung von Lieferfristen oder eine Verschiebung von Lieferterminen von dem Auftraggeber zu verlangen. Die Rechte der Agentur 2SINN GmbH aus Verzug des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm von der Agentur 2SINN GmbH übermittelten Entwürfe sorgfältig zu prüfen und diese freizugeben, sofern sie den vereinbarten Vorgaben entsprechen.

6. Verantwortlichkeit für die Prüfung und Einhaltung von Rechtsvorschriften

6.1. Sofern der Auftraggeber der Agentur 2SINN GmbH im Rahmen des erteilten Auftrags Unterlagen oder Vorlagen zur Verfügung stellt, sichert er zu, diesbezüglich Inhaber aller für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte zu sein und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen bzw. Lizenzen eingeholt zu haben.

6.2. Die Leistung der Agentur 2SINN GmbH beinhaltet keine rechtliche Beratung, insbesondere nicht im Hinblick auf Anforderungen des Datenschutz- und Wettbewerbs-Rechts oder der gewerblichen Schutzrechte (z.B. Domain-, Markenrechte). Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von ihm beauftragte Leistungen (insbesondere die von der Agentur 2SINN GmbH gestalteten Entwürfe, Texte, Bilder) auf eigene Kosten und Verantwortung juristisch daraufhin überprüfen zu lassen, ob diese den Anforderungen der Rechtsvorschriften im jeweiligen Verwendungsgebiet entsprechen sowie sicherzustellen, dass durch die Implementierung der Leistungen keine Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden. Insbesondere gilt dies bei Aufträgen betreffend Banner und Buttons.

6.3. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die Implementierung der Leistungen der 2SINN GmbH unter ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten gem. vorstehender Abschnitte 5.1. und 5.3 sowie 6.1 und 6.2. dieser AGB. Auf die in Abschnitt 8.1. dieser AGB geregelte Haftungsfreistellung durch den Auftraggeber wird verwiesen.

7. Übertragung von Rechten und Vertragsstrafe für Verstöße

7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dem Auftraggeber von der Agentur 2SINN GmbH ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht übertragen.

7.2. Die Agentur 2SINN GmbH überträgt die vertraglich vereinbarten Rechte Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung. Sollte der Auftraggeber im Einzelfall zu einer Minderung berechtigt sein, gilt die rechtmäßig geminderte Zahlung insofern als vollständig.

7.3. Die vereinbarten Rechte an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen der Agentur 2SINN GmbH werden von dieser frei von Rechten Dritter an den Auftraggeber übertragen. Soweit eine Rechtsübertragung nicht möglich ist (zum Beispiel bei Urheberrechten nach deutschem Recht), überträgt die Agentur 2SINN GmbH dem Auftraggeber dem vereinbarten Umfang des Auftrags entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte an den beauftragten Leistungen.

7.4. Die Agentur 2SINN GmbH verzichtet auf das Recht, als Urheber der von ihr erbrachten Leistungen genannt zu werden. Sie behält sich jedoch vor, die von ihr für den Auftraggeber erbrachten Leistungen nach ihrer Wahl mit oder ohne Nennung des Namens des Auftraggebers in einem marktüblichen Umfang als Referenz zu benutzen.

7. 5. Grundsätzlich überträgt die Agentur 2SINN GmbH an den Auftraggeber kein Bearbeitungsrecht an den von ihr erbrachten Leistungen (Reinzeichnungen) sowie etwaigen Vorstufen (Entwürfen) und überlässt daher auch keine offenen Datensätze. Ausnahmsweise kann im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur 2SINN GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

7.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen das in vorstehendem Abschnitt 7.5 geregelte Bearbeitungs-, Veränderungs- und Nachahmungsverbot zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Deren Höhe ist von der Agentur 2SINN GmbH unter angemessener Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der gegenseitigen Interessen nach billigem Ermessen festzulegen; im Streitfalle ist die Höhe gerichtlich überprüfbar. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadenersatzansprüche anzurechnen. Die Vertragsstrafe stellt dabei den Mindestschaden dar.

8. Haftung und Haftungsfreistellung

8.1. Die Verantwortung für die Implementierung der beauftragten Leistung unter ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten nach den vorstehenden Abschnitten 5. und 6. dieser AGB obliegt allein dem Auftraggeber. Erheben Dritte aufgrund einer Verletzung von Rechtsvorschriften oder Rechten Dritter durch eine von der Agentur 2SINN GmbH erbrachte und von dem Auftraggeber implementierte Leistung Ansprüche gegen die Agentur 2SINN GmbH, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur 2SINN GmbH auf erstes Anfordern vollumfänglich und unverzüglich von allen Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit solchen Drittansprüchen freizustellen, die Kosten der Verteidigung gegen solche Drittansprüche zu tragen und die Agentur 2SINN GmbH bei der Verteidigung zu unterstützen. Die vorstehenden Sätze gelten nicht, soweit der Auftraggeber der Agentur 2SINN GmbH im Rahmen seiner in den vorstehenden Abschnitten 5. und 6. dieser AGB aufgeführten Prüfungs- und Mitwirkungspflichten die Rechtslage dargestellt hat oder durch beauftragte Dritten darstellen hat lassen und die Agentur 2SINN GmbH gegen derart gemachte Vorgaben verstößt und hierdurch eine Verletzung von Rechtsvorschriften oder Rechten Dritter verursacht wird.

8.2. Die Agentur 2SINN GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, dem Auftraggeber gegebener Garantien oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften der beauftragten Leistung sowie im Falle einer zwingenden Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

8.3. Im Übrigen haftet die Agentur 2SINN GmbH für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht, auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Auftragszwecks gefährdet. Die Haftung der Agentur 2SINN GmbH ist insofern der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss für sie vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung der Agentur 2SINN GmbH sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Auftragsleistung durch den Auftraggeber typischerweise zu erwarten sind.

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Alle mit der Agentur 2SINN GmbH geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

9.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur 2SINN GmbH in der Wiesbadener Straße 153 in 61462 Königstein/Taunus; ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.